Impressum
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14
Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und
Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Andreas Piffer
Rettenbach 10
6241 Radfeld
Österreich
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n):ATU79459747
E-Mail: support@deinunternehmen.name
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
[Andreas Piffer]

EU-Online-Streitbeilegung
Gemäß der Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) weisen wir auf die Möglichkeit hin, Beschwerden über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission einzureichen. Verbraucher können ihre Anliegen über den Link http://ec.europa.eu/odr?tid=121874934 an die OS-Plattform richten. Die notwendigen Kontaktinformationen finden sich in unserem Impressum. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass wir nicht dazu bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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AGBS
Anwendungsbereich
1.1
Die Dienste von Andreas Piffer, Sitz in Rettenbach 10, 6241 Radfeld (im Folgenden als „DIENSTLEISTER“ bezeichnet), werden ausschließlich unter Einbeziehung der hier aufgeführten Standardbedingungen erbracht. Diese Bedingungen regulieren das Verhältnis zwischen dem DIENSTLEISTER und dem Auftraggeber (im Folgenden als „AUFTRAGGEBER“ bezeichnet), der eine natürliche oder juristische Person sein kann, die die bezahlten oder unbezahlten Dienste des DIENSTLEISTERS nutzt. Der DIENSTLEISTER bietet seine Dienste nur an gewerbliche Kunden gemäß § 1 Abs 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) an.
1.2
Für die Beziehung zwischen den Parteien ist die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Version der Standardbedingungen maßgebend. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den DIENSTLEISTER.
1.3
Eventuelle eigene Bedingungen des AUFTRAGGEBERS finden keine Anerkennung durch den DIENSTLEISTER, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der DIENSTLEISTER muss seine Ablehnung von Bedingungen des AUFTRAGGEBERS nicht gesondert erklären.

Zustandekommen des Vertrages
2.1
Angebote des DIENSTLEISTERS sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den AUFTRAGGEBER dar, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Der AUFTRAGGEBER ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Mit der Bestellung erkennt der AUFTRAGGEBER die vorliegenden Standardbedingungen an und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
2.2
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der DIENSTLEISTER die Bestellung schriftlich akzeptiert oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, wie beispielsweise die Festlegung eines Kick-off-Meetings.

Umfang der Dienstleistungen
3.1
Der DIENSTLEISTER bietet Marketingleistungen, insbesondere zur Generierung von Anfragen potenzieller Bewerber für den AUFTRAGGEBER (sogenannte „Leads“), durch Online-Marketing und Performance-Marketing an.
3.2
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch das jeweilige Angebot des DIENSTLEISTERS definiert, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.3
Beauftragt der AUFTRAGGEBER den DIENSTLEISTER mit der Schaltung von Online-Werbung in dessen Namen, gilt dies als Erteilung der entsprechenden Vollmacht an den DIENSTLEISTER. Eine separate Vollmachtserklärung ist nicht erforderlich.
3.4
Bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen Werbekosten, die vom AUFTRAGGEBER zu tragen sind (zusätzlich zur Vergütung gemäß Punkt 4). Das Budget für Werbekosten legt der AUFTRAGGEBER fest. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem AUFTRAGGEBER und der jeweiligen Werbeplattform. Werden die Werbekosten über den DIENSTLEISTER abgerechnet, muss der AUFTRAGGEBER einer Lastschrift oder Vorauszahlung zustimmen. Zudem erhebt der DIENSTLEISTER eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% des Werbebudgets.
3.5
Der DIENSTLEISTER garantiert keinen spezifischen quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg (wie eine bestimmte Anzahl an Leads oder Mitarbeitern).
3.6
Plattformen können Werbekampagnen des DIENSTLEISTERS ohne Angabe von Gründen aussetzen oder Konten des AUFTRAGGEBERS temporär oder dauerhaft sperren. Der DIENSTLEISTER hat keinen Einfluss darauf. Die Vergütungspflicht des AUFTRAGGEBERS bleibt hiervon unberührt.
3.7
Der DIENSTLEISTER kann sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter bedienen.
3.8
Treffen mit dem AUFTRAGGEBER können digital durchgeführt werden, sofern die Leistungserbringung nicht zwingend eine persönliche Anwesenheit erfordert. Der AUFTRAGGEBER ist verantwortlich für die technischen Voraussetzungen.
3.9
Bei technischen Problemen ist der AUFTRAGGEBER zur Mitwirkung an der Problemlösung verpflichtet.

Vergütung
4.1
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Angebot. Wurde keine individuelle Vereinbarung getroffen, gilt die im Angebot enthaltene Preisliste.
4.2
Wird eine Nutzung der vom DIENSTLEISTER erstellten Inhalte nach Vertragsende vereinbart, muss der AUFTRAGGEBER das vereinbarte Entgelt zahlen.
4.3
Eine etwaige Einrichtungsgebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, einmalig zu zahlen. Bei einer Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.4
Alle Preise und Gebühren sind, sofern nicht abweichend vereinbart, zuzüglich Umsatzsteuer und ab dem Sitz des DIENSTLEISTERS zu verstehen.
4.5
Der AUFTRAGGEBER ist zur Vorauszahlung verpflichtet. Die Vergütung ist sofort mit Rechnungstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Bei vereinbarten Teilzahlungen oder wiederkehrenden Zahlungen sind diese im Voraus monatlich zu leisten.
4.6
Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht auch dann, wenn der AUFTRAGGEBER eine Unterbrechung der Leistungen verlangt oder eine solche aus anderen, vom DIENSTLEIST

Zahlungsbedingungen und Verzögerungen
5.1
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den vereinbarten Bedingungen im Angebot.
5.2
Bei Zahlungsverzug behält sich der DIENSTLEISTER vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen einzustellen.
5.3
Bei höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit entsprechend. Sollte die Leistungserfüllung unmöglich oder unzumutbar werden, kann der DIENSTLEISTER vom Vertrag zurücktreten.
5.4
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS gehen zu dessen Lasten.

Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS
6.1
Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und reibungslose Erbringung der Dienstleistungen zu schaffen, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Dokumente, Informationen und Daten.
6.2
Der AUFTRAGGEBER trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung vertragsgemäß zulässig ist. Er muss sicherstellen, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der DIENSTLEISTER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. Der AUFTRAGGEBER sichert zu, alle notwendigen Einwilligungen und Nutzungsrechte im Voraus eingeholt zu haben.

Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1
Der Vertrag wird für die individuell vereinbarte Laufzeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der im Angebot definierten Fristen möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch zu den gleichen Konditionen.
7.2
Die Laufzeit für monatliche Betreuungen beginnt mit der Freigabe der Karriereseite durch den AUFTRAGGEBER. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Haftung
8.1
Die Haftung des DIENSTLEISTERS ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt.
8.2
Der DIENSTLEISTER verwendet aktuelle Sicherheitssoftware, übernimmt jedoch keine Haftung für das Eindringen von Schadsoftware.
8.3
Für den Eintritt eines spezifischen quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolgs übernimmt der DIENSTLEISTER keine Haftung.
8.4
Schadenersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis.
8.5
Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Übergabe. Die Beweislastumkehr nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
8.6
Mängel sind innerhalb von 8 Werktagen nach Übergabe schriftlich zu melden.
8.7
Änderungen am Leistungsgegenstand ohne Zustimmung des DIENSTLEISTERS führen zum Ausschluss der Gewährleistung.

Freigaben
9.1
Der DIENSTLEISTER kann Freigaben für die Veröffentlichung von Inhalten vom AUFTRAGGEBER verlangen.
9.2
Leistungsverzögerungen aufgrund fehlender Freigaben gehen nicht zu Lasten des DIENSTLEISTERS. Fehlt eine Freigabe innerhalb von 14 Tagen, gilt diese als erteilt.
9.3 Datenschutz und Geheimhaltung
9.4
DIENSTLEISTER und AUFTRAGGEBER verpflichten sich zur Geheimhaltung aller nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
9.5
Der AUFTRAGGEBER darf Zugangsdaten und Materialien nicht an Dritte weitergeben.
9.6
Der AUFTRAGGEBER muss datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten und den DIENSTLEISTER bei Verstößen freistellen.
9.7
Die Verarbeitung personenbezogener Daten basiert auf einem Auftragsverarbeitungsvertrag, der durch das Angebot als akzeptiert gilt.

Urheberrecht
10.1
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der AUFTRAGGEBER erhält ein beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Inhalte ist ohne abweichende Vereinbarung untersagt.
10.2
Rechte an erstellten Websites und Domains verbleiben beim DIENSTLEISTER, sofern nicht anders vereinbart.
10.3
Der AUFTRAGGEBER gewährt dem DIENSTLEISTERS ein Nutzungsrecht an bereitgestellten Inhalten für die Vertragslaufzeit.
10.4
Bei vereinbarter Nutzung nach Vertragsende erhält der AUFTRAGGEBER nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungrecht.
10.5
Der AUFTRAGGEBER gestattet dem DIENSTLEISTER die uneingeschränkte Nutzung aller Marken und Kennzeichen.
10.6
Der AUFTRAGGEBER stellt den DIENSTLEISTER von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums frei.
Referenznennung
11.1
Der DIENSTLEISTER darf den AUFTRAGGEBER als Referenz nennen, sofern nicht anders vereinbart.
Allgemeine Bestimmungen
12.1
Erfüllungsort ist der Sitz des DIENSTLEISTERS.
12.2
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des DIENSTLEISTERS. Es gilt österreichisches Recht.
12.3
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.
12.4
Der DIENSTLEISTER kann die Standardbedingungen ändern. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der AUFTRAGGEBER nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht.